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Vorstand der ZGO

Der Vorstand wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er tritt sein Amt direkt nach der Versammlung an.

Der Vorstand besteht aus:

  • dem Präsidenten

  • dem Aktuar = (Vizepräsident)

  • dem Quästor

  • 2 bis 5 Beisitzern

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