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Zürcher Gesellschaft der Orthopädie
Vorstand der ZGO
Der Vorstand wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er tritt sein Amt direkt nach der Versammlung an.
Der Vorstand besteht aus:
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dem Präsidenten
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dem Aktuar = (Vizepräsident)
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dem Quästor
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2 bis 5 Beisitzern
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